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Sicherheitsbeauftragte nach SGB VII

Hoch hinaus auf der Karriereleiter: Aus- und Weiterbildung mit den SBU-Experten

Sie möchten sich weiterbilden, um beruflich voran zu kommen? Als zertifizierter Ausbilder bieten wir Aus- und Weiterbildungsangebote

rund um den Arbeitsschutz und Brandschutz.

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Telefon: 03628 66 29 450

E-Mail:  info[at]sbu-sicherheit.de

Sicherheitsbeauftragte nach SGB VII

Beschreibung des Seminars:

Sicherheitsbeauftragte (Sibe) sollen den Unternehmer beim betrieblichen Arbeitsschutz unterstützen. Ihre Aufgabe ist es, insbesondere auf die spezifischen Gesundheits- und Unfallgefahren am Arbeitsplatz zu achten und auf ihre Verhütung hinzuwirken.

Zum Thema:

Aus dem Sozialgesetzbuch VII (§ 22 SGB VII) geht hervor, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte bestellt werden müssen. Dabei übernimmt der Sicherheitsbeauftragte Aufgaben zur Identifizierung und Prävention spezifischer Gesundheits- und Unfallgefahren. Mit ihren speziellen Orts-, Sach- und Fachkenntnissen, welche über Sicherheitsbeauftragten-Lehrgängen vermittelt werden, können die Verantwortlichen erkennen, ob die vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen am Arbeitsplatz vorhanden sind. Sie haben eine Vorbildfunktion und sollen als Multiplikatoren durch ihr kollegiales Verhalten auf ihre Mitarbeiter einwirken, damit diese die Sicherheitsrichtlinien und Schutzmaßnahmen einhalten.

Themenschwerpunkte:

1. Tag – allgemeiner Teil:

  • Arbeitsplatz, Gefährdungen, Unfall

  • Arbeitsunfälle und ihre Folgen

  • Die Rollen der Arbeitsschutzbehörden und Berufsgenossenschaften (BG)

  • Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regeln der Technik

  • Die Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb

  • Der Sicherheitsbeauftragte: Stellung, Aufgaben und Rechte im Betrieb

  • Grundlagen der Arbeitssicherheit

  • Arbeitsmedizinische Vorsorge

2. Tag – spezieller Teil:

  • Persönliche Schutzausrüstungen

  • Gefährdungen und Schutzmaßnahmen

  • Kraftbetriebene Arbeitsmittel

  • Arbeiten mit Absturzgefahr

  • Gefährliche Arbeitsstoffe (Sicherheitsdatenblatt, Betriebsanweisung)

  • Brandgefahren

  • Elektrische Betriebsmittel gem. DGUV Vorschrift 3 (bisherige BGV A3)

  • Innerbetrieblicher Transport und Verkehr (u. a. Gabelstapler)

  • Flucht- und Rettungswege

  • Büro- und Bildschirmarbeitsplätze

Zielgruppe:

  • Beauftragte und nicht ausgebildete Personen, die im Betrieb für Arbeitsschutz verantwortlich sind

  • Personen, die im Arbeitsschutz den Betriebsarzt, sowie der Fachkraft fürArbeitssicherheit unterstützend zur Seite stehen

  • Angestellte, Führungskräfte, Abteilungsleiter

Abschluss: Teilnahmezertifikat
 

Ausbildungsdauer:

2 Tage
 

Die Teilnehmerzahl:

Die Teilnehmerzahl pro Ausbildungslehrgang ist auf max. 15 Mitarbeiter begrenzt.

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