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Regelmäßige Betriebsanweisungen minimieren ihr Haftungsrisiko

Ohne konkrete Betriebsanweisungen ist ein Unternehmen enormen Risiken ausgesetzt und kann in seiner Unternehmensführung stark beeinträchtigt werden. Wir erstellen Betriebsanweisungen und führen umfangreiche Revisionen durch. Für mehr Informationen stehen wir in einem kostenlosen Erstgespräch zu Ihrer Verfügung.  

Betriebsanweisungen sind schriftliche, arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Anordnungen des Arbeitgebers für den korrekten und sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln und gefährlichen Stoffen.

 

Die Grundlage für die Betriebsanweisungen bilden die Unfallverhütungs-vorschriften der Berufsgenossenschaften (DGUV Vorschrift 1 § 2), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §§ 4, 9 Abs. 1 und 12 Abs. 1), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 12), die Biostoffverordnung (BioStoffV § 14) und die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV § 14).

 

Betriebsanweisungen werden auf der Grundlage von Gefährdungsbeur-teilungen erstellt. Die Erstellung erfolgt softwaregestützt.

 

Je nach Einsatzbereich sind Betriebsanweisungen nach einem eigenen Farbsystem geordnet. Orange und rot stehen dabei für Gefahrstoffe, blau für Arbeitsmittel und gelb für gentechnische Anlagen. Grün oder pink kennzeichnen biologische Arbeitsstoffe.

 

Die vollständige Erstellung der Betriebsanweisungen durch SBU erfolgt unterschriftsreif bis zur Vorlage beim Verantwortlichen oder Freigebenden Ihres Unternehmens.

Es erfolgt eine umfangreiche jährliche Revision und Anpassung bei Änderungen der Gegebenheiten. 

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Für mehr Informationen kontaktieren Sie uns bitte direkt:

Telefon: 03628 66 29 450

E-Mail:  info[at]sbu-sicherheit.de

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