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rund um den Arbeitsschutz und Brandschutz.
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Allgemeine Brandschutzunterweisung
Beschreibung des Seminars:
Die Brandschutzunterweisung erfüllt eine wichtige Funktion: Ihre Kollegen und Mitarbeitern werden auf den Brandfall vorbereitet. Denn erst wenn Mitarbeiter wissen, wo Brandgefahren lauern und welche Maßnahmen im Brandfall einzuhalten sind, können sie sich brandschutzkonform verhalten. Im Rahmen dieser Unterweisung lernen Sie, wie Sie bereits im Vorfeld potenzielle Risikofaktoren hinsichtlich der Anforderungen des Brandschutzes erkennen und bereits präventiv Maßnahmen ergreifen können. Sie erfahren, wie Sie sich im Brandfall verhalten müssen und was nach einem Brandfall zu beachten ist. Ebenso wird ein Überblick über die notwendige Brandschutzorganisation im Betrieb gegeben.
Zum Thema:
Der Brandschutz gehört im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) zu den grundlegenden Verpflichtungen des Arbeitgebers. Neben dem Aufbau einer Brandschutzorganisation ist die Brandschutzunterweisung ein wesentlicher Bestandteil der zu treffenden Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten. Gemäß § 4 DGUV Vorschrift 1 muss die Brandschutzunterweisung vor Aufnahme einer neuen Tätigkeit sowie mindestens einmal jährlich durchgeführt und dokumentiert werden. Zudem ist die regelmäßige Brandschutzunterweisung der Beschäftigten häufig ein Prüfkriterium in Qualitätsmanagementsystemen.
Themenschwerpunkte:
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Gesetzliche Vorschriften zum Brandschutz - Verantwortlichkeiten von Arbeitgeber und Mitarbeitern bezüglich der Organisation und Durchführung des Brandschutzes
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Gefahrenpotenziale und präventive Brandschutzmaßnahmen
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Maßnahmen im und nach einem Brandfall
Zielgruppe:
Sicherheitsbeauftragte, Brandschutzhelfer, Mitarbeiter,
Abschluss: Teilnahmezertifikat
Ausbildungsdauer:
1 – 2 Stunden
Die Teilnehmerzahl:
Die Teilnehmerzahl pro Ausbildungslehrgang ist auf max. 20 Mitarbeiter begrenzt.