Sie möchten sich weiterbilden, um beruflich voran zu kommen? Als zertifizierter Ausbilder bieten wir Aus- und Weiterbildungsangebote
rund um den Arbeitsschutz und Brandschutz.
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Ersthelferausbildung
Beschreibung des Seminars:
Die Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) fordert vom Unternehmer, dass für die Erst-Hilfe-Leistung eine ausreichende Zahl Ersthelfer zur Verfügung stehen muss. Hierfür dürfen jedoch nur Personen eingesetzt werden, die ihre Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe bei einer Stelle gem. §26 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 erhalten haben.
Zum Thema:
Ersthelfer kann nur sein, wer in Erster Hilfe ausgebildet ist. Um Ersthelfer zu bleiben, ist eine Fortbildung spätestens alle 2 Jahre erforderlich.
Die Anzahl von Ersthelfern richtet sich nach der Größe des Betriebs:
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Betriebe mit bis zu 20 anwesenden Versicherten: 1 Ertshelfer
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bei mehr als 20 anwesenden Versicherten in Verwaltung und Handelsbetrieben: 5% der Belegschaft
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in sonstugen Betrieben: 10% der Mitarbeiter
Themenschwerpunkte:
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Verhalten beim Auffinden einer Person
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Beachten der eigenen Sicherheit
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Absetzen des Notrufs
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Sichern der Unfallstelle
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Retten aus akuter Gefahr
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Seitenlage von bewusstlosen Personen
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Versorgung von Verbrennungen
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Herzdruckmassage / Einsatz eines AED-Defibrillators
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Umgang mit Knochenbrüchen und Verbrennungen
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Anlegen eines Druckverbandes
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schnelle Maßnahmen bei einem Schock
Zielgruppe:
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Betriebliche Ersthelfer
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Mitarbeiter
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Führungskräfte
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Übungsleiter
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Trainer
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Schulausflugsbegleiter
Abschluss: Prüfung mit Teilnehmerzertifikat
Ausbildungsdauer:
1 Tag (9 Unterrichtseinheiten)
Die Teilnehmerzahl:
Die Teilnehmerzahl pro Ausbildungslehrgang ist auf max. 15 Mitarbeiter begrenzt.